Horrido und Waidmannsheil

Herzlich willkommen auf den Internet-Seiten des Hegering-Ennepetal.
Wir möchten Ihnen auf unserer Internetseite unseren Hegering näher vorstellen und Sie mit unseren Zielen und unserer Arbeit vertraut machen.

  • Der Hegering
    Der Hegering Ennepetal e.V., ehemals Hegering Milspe-Voerde, erhielt 1949 mit der Gründung der Stadt Ennepetal seinen heutigen Namen und ist Mitglied der Kreisjägerschaft Ennepe-Ruhr e.V. und des Landesjagdverbandes NRW.

  • Wir bieten unseren 245 Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten, sich in den Bereichen Bläsercorps, Hundegruppe, Naturschutz oder jagdlichem Schießen zu engagieren.

  • Neben der Jahreshauptversammlung werden jedes Jahr verschiedene andere Veranstaltungen angeboten.

  • Ziele
    Aufgaben und Ziele sind die Förderung des Jagdwesens sowie Ausbildung und Weiterbildung der Mitglieder und des jagdlichen Schießens, des Gebrauchshundewesens und nicht zuletzt des jagdlichen Brauchtums.

  • Weiterhin setzen wir uns für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz ein.

  • Wichtige Ziele sind auch die Förderung des Artenschutzes, Verhinderung von Wildschäden und ebenso die Förderung des Tierschutzes durch tierschutzgerechte Jagd sowie die Bekämpfung von Wildseuchen.

Aktuelles


Marder in Haus und Auto
Viele Hausbewohner und Autofahrer werden von der Anwesenheit eines Steinmarders belästigt. Dies beschränkt sich nicht nur auf intensive nächtliche Ruhestörungen, auch kann es zu kostenintensiven Beschädigungen an Dachisolierungen und Elektroinstallationen kommen. Hinzu kommen Kabelverbisse an Fahrzeugen und Verunreinigungen mit Marderexkrementen (Kot, Urin) und Beuteresten.
Weitere Infos dazu finden Sie hier.


Bläsercorps des Hegering Ennepetal e.V.
Bläsercorps des HR nach den Dreharbeiten zum Film "Die Grenzen einer Stadt" im Hülsenbecker Tal.
Weitere Infos zum Bläsercorps finden Sie hier.


Das Foto zeigt die "Rollende Waldschule" mit Frauke Langenbeck-Schmitt (r.), Claudia Möllney mit ihrem Weimaraner Louis (l.) und Jürgen Westermann (m.).

Der Förderkreis Lernort Natur Ennepe-Ruhr e.V.

Eine Initiative der Kreisjägerschaft
Lernort Natur ist eine bundesweite Initiative der Jägerschaft um insbesondere Kindern und Jugendlichen aus den städtischen Bereichen die Natur näherzubringen und Zusammenhänge in der Natur und bei der Jagdausübung besser verstehen zu lassen.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis besteht hierzu der "Förderkreis Lernort Natur Ennepe-Ruhr e. V.", in dem auch der Hegering Ennepetal e.V. Mitglied ist. Der Förderkreis ist im Besitz einer "Rollenden Waldschule", in der zahlreiche Exponate der heimischen Flora und Fauna für einen spielerischen und zugleich anschaulichen Unterricht zur Verfügung stehen. Weitere Informationen über Lernort Natur finden Sie auf der Internetseite:
www.lernort-natur-en.de


Den Jagdschein erlangen
Die Kreisjägerschaft Ennepe-Ruhr e.V. bietet einmal jährlich einen so genannten "Jungjägerkurs" in 2 Regionen an.
Weitere Infos dazu finden Sie hier.


Was tun bei einem Wildunfall?

Wildunfall – was tun?
Trotz Schock und Aufregung gilt es Ruhe zu bewahren. Unfallstelle sichern (Warnblinkanlage, Warnweste anlegen, Warndreieck), eventuelle Unfallzeugen bei der Verkehrssicherung mit einbinden, Polizei (110) anrufen und genaue Informationen geben. Die Polizei informiert dann den zuständigen Revierinhaber/Jäger.

Wann ... unverzüglich nach dem Unfall
Wer ... ruft an
Was ... ist passiert (totes oder verletztes/flüchtiges Wild ?)
Wo ... ist der Wildunfall passiert.

Hier sind möglichst genaue Angaben wichtig. Oft sind Straßen auch Reviergrenzen, so dass rechts oder links der Straße unterschiedliche Jagdpächter zuständig sind. (z.B. aus Richtung A kommend und nach B fahrend, in Höhe Hausnummer, auf der rechten Seite). Hilfreich ist auch die genaue Standortbestimmung mit dem Smartphone, die an die Polizei weitergeleitet werden kann.

Wenn das Wild zu nahe kommt
Alle zweieinhalb Minuten stößt in Deutschland ein Auto mit einem Wildtier zusammen.

Wo sind die Gefahren am höchsten?
Prinzipiell können Wildunfälle immer und überall passieren
• … an bekannten Wechseln der Tiere, die in der Regel mit entsprechenden Wildwechsel-Warnschildern gekennzeichnet sind. Hier gilt: Ein Tier kommt selten allein!
• … entlang von Feldrändern und an Waldgrenzen
• … während der Morgen- und Abenddämmerung, da die Tiere hier besonders aktiv sind. Insbesondere an den Tagen der Zeitumstellung Ende März, wenn der morgendliche Berufsverkehr plötzlich wieder in die Dämmerungsphase fällt.
• … während der Brunftzeit. Allerdings ist die Brunftzeit von Tierart zu Tierart unterschiedlich.
• … im April, da das Wild nach dem Winter wieder vermehrt auf Futtersuche ist.
• … im Oktober, da die Sicht durch die früher einsetzende Dunkelheit reduziert ist.
•… generell in der dunklen Jahreszeit beziehungsweise nachts, da sich die Tiere sicher fühlen und zusätzlich schlechter gesehen werden.

Was tun nach einem Wildunfall?
• War ein Zusammenstoß nicht vermeidbar, gilt es als erstes, die Unfallstelle zu sichern (Warnblinklicht, Warndreieck) und Verletzte zu versorgen beziehungsweise Rettungskräfte (112 wählen) zu rufen.
• Der Wildunfall muss der Polizei (110 wählen) und/oder dem örtlichen Jäger gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere.
• Ein totes Tier sollte wegen der Infektionsgefahr (zum Beispiel Tollwut) nur mit Handschuhen angefasst und an den Straßenrand gezogen werden.
• Verletzte Tiere nicht anfassen, sie könnten sich wehren. Stattdessen Abstand halten, damit der Stress für das Tier nicht noch größer wird. Einem angefahrenen und verletzten Tier, das flüchtig ist, nicht folgen. Für die spätere Meldung Fluchtrichtung merken oder markieren. So kann der Jäger oder Förster später mit einem ausgebildeten Hund dem verletzten Tier folgen und es von seinem Leiden erlösen.
• Das tote Tier darf man auf keinen Fall mitnehmen, sonst macht man sich der Wilderei schuldig!
• Wer einfach weiterfährt und das Tier ohne Meldung zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und macht sich strafbar.
• Für die Wildschaden-Versicherung muss man sich den Wildunfall von der Polizei oder dem Jäger bestätigen lassen – das ist unter Umständen kostenpflichtig. Um den Unfall als Wildunfall zu dokumentieren, können Fotos hilfreich sein. Außerdem: Namen und Adressen von Unfallzeugen notieren.


Informationen zum Datenschutz im Hegering Ennepetal e.V. gemäß Art. 13 DSGVO, Art. 3 EU-DSGVO, Stand Mai 2018

Wir, der Hegering Ennepetal e.V., informieren Sie nach Art. 3 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“ genannt). Durch die EU-DSGVO sind uns einige Pflichten auferlegt, um den Schutz Ihrer Daten bei der Verarbeitung sicher zu stellen. Nachfolgend erläutern wir, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben.

* Hier informieren wir Sie gerne gemäß Art. 13 DSGVO / Art. 3 EU-DSGVO über die Erhebung personenbezogener Daten


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